Barverkauf

Barkunden und der Druck von Barverkaufsbelegen

Im oberen rechten Bereich der Startmaske, ist der Barverkauf-Button zu finden. Hierüber erstellen Sie eine Rechnung und einen Beleg für einen Barkunden.

Voraussetzungen hierfür ist, dass ein "Barkunde" erstellt und dessen Kundennummer unter Einstellungen > Grundeinstellungen unter Barkunden-Kundennummer eingegeben und gespeichert wurde.

Wenn Sie einen Barkunden haben, können Sie nun mit dem Barverkauf-Button eine Rechnung erstellen. Der vor eingestellte Barkunde ist als Kunde vorausgewählt.

Die Rechnung unterscheidet sich von anderen Rechnungen nur in der Druckausgabe. In den Rechnungs-Drucken finden Sie den Druck "Barverkauf". Dieser erstellt einen Kassenbeleg aus der aktuellen Rechnung (siehe weiter unten).

Je nach Bon Drucker, (z.B. Epson Bondrucker TM-T20II) können Sie über den Druckertreiber auch eine Kassenschublade ansteuern. Direkt nach dem Druck, wird dann die Kassenschublade über die RJ12 Schnittstelle angesprochen und geöffnet.

Barverkaufsbeleg bearbeiten

Sie können Vor- und Nachtexte für Ihren Barverkaufsbeleg unter Einstellungen > Filalen > jeweilige Filiale > Barverkaufsbeleg Header/Footer pflegen und individuelle Texte einfügen.

Jede Zeile der Texte wird zentriert im Barverkaufsbeleg angezeigt. (Siehe Beispiel unten)

Das Filiallogo wird ganz oben angedruckt.

Beispiel Barverkaufsbeleg

Sie können diesen Kassenbon mit jedem PDF-fähigen Belegdrucker drucken.

Was ist im „Kassengesetz 2020“ zu beachten.

Die Kassensysteme beziehungsweise deren Software müssen ab 01.01.2020 folgende Voraussetzungen erfüllen: Die Software muss den Geschäftsvorfall einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfassen.

desk4 entspricht mit der Kassenfunktion den Anforderungen der Einzelaufzeichnungspflicht, da wir eine einzelne Rechnung erstellen.

Die Systeme (auch Hardware) müssen mit den zertifizierten Sicherheitseinrichtungen ausgestattet sein. Einem Sicherheitsmodul, ein Speichermedium und eine digitalen Schnittstelle sind die notwendigen Voraussetzungen.

Die genaue Ausformulierung der Standards obliegt dem Bundesministerium der Finanzen. Mit desk4 erfüllen Sie die Grundlage des elektronisches Aufzeichnungssystem nach der Anforderungen des BMF-Schreiben vom 26.11.2010.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass Sie über die Kassenfunktion eine einzelne Rechnung erstellen, der sich nur in der Druckausgabe über einen Bondrucker unterscheidet. Diese kann ebenfalls verbucht und einzeln über die Datev Schnittstelle ausgegeben werden. Die Desk4 Kassendruckfunktion mit Einzelrechnungserstellung ist keine Registrierkassenfunktion und somit für das Massenerfassen von Belegen (z.B. Aldi Kasse) ungeeignet und nicht ausgelegt.

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