Steuersätze

Der Menüpunkt „Steuersätze“ ist unter dem Hauptpunkt „Einstellungen“ unter dem Unterpunkt „Finanzen“ im linken Seitenmenü zu finden. Sie haben die Möglichkeit die Steuersätze einzusehen, zu bearbeiten oder einen neuen Steuersatz anzulegen.

Die „Übersicht“ zeigt eine Tabelle der bisher angelegten Steuersätze.

Wenn Ihre Filiale in Deutschland lokalisiert ist, sind die vorhandenen Steuersätze ausreichend.

Für den Verkauf ins Ausland können Sie im jeweiligen Steuersatz Steuer-Ausnahmen hinzufügen oder anpassen.

Einen Steuersatz anpassen

Sie können in einem geöffneten Steuersatz

In einem geöffneten Steuersatz gibt es folgende Einstellungsmöglichkeiten:

  1. Dieser Haken bestätigt, dass der Steuersatz aktiv ist und in Artikeln oder Belegen verwendet werden kann.

  2. Wenn dieser Haken drinnen ist, bedeutet das, dass dieser Steuersatz immer automatisch ausgewählt ist. Der Haken kann nur bei einem Steuersatz ausgewählt sein. Wird dieser bei anderem Steuersatz gesetzt, verliert der vorher ausgewählte Steuersatz seinen Haken.

  3. Name: In diesem Feld steht der Name des Steuersatzes.

  4. Hier kommt der Wert des Steuersatzes rein. Dieser Wert bestimmt, wie viel Prozent Steuern berechnet werden.

  5. In diesem Feld kann dem Steuersatz eine Beschreibung hinzugefügt werden.

  6. Für Steuer-Ausnahmen bezüglich des EU-Auslands können hier die verschiedenen Länder angelegt und bearbeitet werden.

  7. Hier können die Steuersätze für das EU-Ausland auf Aktiv gesetzt werden. Das heißt, dass für Belege ins EU-Ausland dann der eingetragene alternative

  8. In dieser Spalte ist der Name des Landes eingetragen, für das die Steuersatzausnahme gilt.

  9. Hier steht der Standardwert für Steuer-Ausnahmen im EU-Ausland

Sie können für den Verkauf in weitere EU-Länder über den Button am Ende der Liste weitere Steuer-Ausnahmen hinzufügen.

Die Steuer-Ausnahmen, die Sie verwenden möchten müssen auf "Aktiv" gestellt sein. Hierzu finden Sie eine Checkbox auf der linken Seite.

Es werden immer die Steuersätze berechnet, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Belegs eingestellt waren.

Ergänzende Informationen für den Verkauf in andere Länder / One-Stop-Shop (OSS)

Im unteren Bereich eines geöffneten Steuersatzes sehen Sie eine Übersicht aller Steuer-Ausnahmen für den Versand in weitere EU-Länder mit eingetragenem Standardwert.

Dieser Standardwert wird für das One-Stop-Shop (OSS) Verfahren genutzt. Der Begriff wird meist in Zusammenhang mit der EU-Mehrwertsteurreform genutzt.

Durch OSS muss sich ein Händler, der innergemeinschaftlichen Handel betreibt, nur noch einmal beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren. Die Beachtung von unterschiedlichen Lieferschwellen entfallen damit. Es gilt dann eine einheitliche Schwelle (Lieferschwelle) von 10.000 €, ab diesem Wert ist die Mehrwertsteuer vom Bestimmungsland zu zahlen. Die Verrechnung erfolgt zentral.

Per Klick auf den "Stiftbutton" können Sie nun das Land, den Standardwert und das zugehörige OSS-Steuerkonto eintragen. Ob der Steuersatz aktiv sein soll, entscheiden Sie mit der „Aktiv“ Checkbox auf der rechten Seite.

Weitere Informationen zum One-Stop-Shop Verahren (OSS) finden Sie hier.

Einen neuen Steuersatz anlegen

Für den Fall, dass mehr als 3 Steuersätze benötigt werden, können Sie weitere Steuersätze anlegen.

Hierzu klicken Sie auf der Übersichtsseite auf den Button „Neuer Steuersatz“.

In der Neu geöffneten Registerkarte können Sie nun im Rahmen Daten einen Namen, den Standard-Steuerwert und eine Beschreibung hinzufügen.

Um den Steuersatz benutzen zu können setzen Sie diesen mit einem Haken auf "Aktiv".

Möchten Sie den Steuersatz zum Standard erklären (der Steuersatz ist dann bei Neuanlage von Artikeln immer vorausgewählt), so setzen Sie das Häkchen bei "Standard".

Für den Verkauf ins Ausland können Sie über den Button am Ende der Seite Steuer-Ausnahmen hinzufügen.

Bitte achten Sie darauf, Ihre Steuer-Ausnahmen über die Checkbox zu aktivieren, wenn Sie diesen verwenden möchten.

Steuer-Ausnahme ab einem bestimmten Datum

Falls eine Änderung eines Steuersatzes ab einem bestimmten Datum erfolgen soll, öffnen Sie die Steuer-Ausnahme für das EU-Land / legen Sie eine neue Steuer-Ausnahme für ein bestimmtes Land an und klicken Sie den „Steuersatz hinzufügen“ Button.

Nun können Sie zusätzlich eine Steuer-Ausnahme mit gewünschtem „Gültig ab“ Datum hinzufügen.

Selbstabholer

Für Selbstabholer ändern Sie die Lieferadresse des Beleges auf Ihre Filialadresse. So wird auch bei Kunden aus dem Ausland bei einer Selbstabholung der Steuersatz aus Ihrem Filialland berechnet.

Es werden immer die Steuersätze berechnet, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Belegs eingestellt waren.

Ändern Sie also zuerst die Lieferadresse im Beleg und fügen Sie erst dann die Artikel zum Beleg hinzu.

Steuersatz einer Position in einem Beleg manuell umstellen

Zusätzlich zu den hier erwähnten Einstellungsmöglichkeiten können Sie den Steuersatz einer Position in einem Beleg im Ausnahmefall manuell umstellen.

Hierfür öffnen Sie in Ihrem Beleg die Detailansicht einer Position über das Pfeil-Symbol (1).

Auf der rechten Seite finden Sie den eingestellten Steuersatz (2), der über das Drop-Down-Menü verändert werden kann. In der Auswahl stehen Ihnen alle aktivierten Steuersätze zur Verfügung.

Wenn Sie Ihre Auswahl abgespeichert haben, wird der %-Wert des Steuersatzes in der Position eingetragen (3).

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