13b und Reverse Charge
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Die Einstellungsmöglichkeiten für 13b und Reverse Charge finden Sie:
1) Im Kunden im Reiter "Bank":
2) In allen Belegen im Reiter "Erweitert":
Gut zu Wissen: Sie können 13b/Reverse Charge beim Kunden hinterlegen und dies für die Fälle, in denen die Umsatzsteuer berechnet werden soll (z.B. bei der in Rechnungstellung von Materialen) im Beleg an den Kunden entfernen.
Positionen über § 13 b UStG und Positionen, bei denen die Umsatzsteuer berechnet werden soll, müssen in unterschiedlichen Belegen aufgeführt werden.
Im Folgenden finden Sie 2 Tabellen, die Ihnen pro Belegart auflisten, was angedruckt wird, wenn das entsprechende Häkchen gesetzt ist.
Angedruckt wird:
Angebot
0% MwSt.: 0,00 €
Auftrag
0% MwSt.: 0,00 €
Abschlagsrechnung
0% USt.: 0,00 €
Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer gemäß § 13b UStG
Rechnung
0% MwSt.: 0,00 €
Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer gemäß § 13b UStG
Gutschrift
0% USt.: 0,00 €
Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer gemäß § 13b UStG
Angedruckt wird:
Angebot
zuzüglich USt 19% (§13b Abs.2 UstG): 0,00 €
Auftrag
zuzüglich USt 19% (§13b Abs.2 UstG): 0,00 €
Abschlagsrechnung
Es wird nur die Summe angedruckt. Nettobetrag, MwSt. und Bruttobetrag entfallen.
Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge)
Rechnung
Es wird nur der Nettobetrag angedrukt. MwSt. und Bruttobetrag entfallen.
Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge)
Gutschrift
Es wird nur der Nettobetrag angedrukt. MwSt. und Bruttobetrag entfallen.
Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge)