13b und Reverse Charge

Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater oder das Finanzamt, wann eine der folgenden Einstellungen benötigt wird.

Die Einstellungsmöglichkeiten für 13b und Reverse Charge finden Sie:

1) Im Kunden im Reiter "Bank":

Wird das entsprechende Häkchen im Kunden angeklickt, wird die Einstellung automatisch für alle neu erstellten Belege des Kunden übernommen.

2) In allen Belegen im Reiter "Erweitert":

Lassen Sie durch das Finanzamt prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Geltendmachung von 13b/Reverse Charge erfüllen.

§ 13 b UStG findet hauptsächlich bei Dienstleistungen Anwendung, um diese vorsteuerfrei berechnen zu können.

Bei Materialien kann § 13 b UStG in der Regel nicht angewendet werden.

Im Folgenden finden Sie 2 Tabellen, die Ihnen pro Belegart auflisten, was angedruckt wird, wenn das entsprechende Häkchen gesetzt ist.

13b

Angedruckt wird:

Beleg
Im Summenbereich
Als Text unter dem Summenbereich

Angebot

0% MwSt.: 0,00 €

Auftrag

0% MwSt.: 0,00 €

Abschlagsrechnung

0% USt.: 0,00 €

Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer gemäß § 13b UStG

Rechnung

0% MwSt.: 0,00 €

Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer gemäß § 13b UStG

Gutschrift

0% USt.: 0,00 €

Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer gemäß § 13b UStG

Reverse Charge

Angedruckt wird:

Beleg
Im Summenbereich
Als Text unter dem Summenbereich

Angebot

zuzüglich USt 19% (§13b Abs.2 UstG): 0,00 €

Auftrag

zuzüglich USt 19% (§13b Abs.2 UstG): 0,00 €

Abschlagsrechnung

Es wird nur die Summe angedruckt. Nettobetrag, MwSt. und Bruttobetrag entfallen.

Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge)

Rechnung

Es wird nur der Nettobetrag angedrukt. MwSt. und Bruttobetrag entfallen.

Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge)

Gutschrift

Es wird nur der Nettobetrag angedrukt. MwSt. und Bruttobetrag entfallen.

Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge)

Wenn Sie 13b und Reverse Charge gleichzeitig auswählen, werden nur die Einstellungen von Reverse Charge ausgedruckt.

Pflichtangaben in Rechnungen bearbeiten

Pflichtangaben können ab der Version 26.4.x.x in Rechnungen bearbeitet werden:

Nach dem Speichern Ihrer Auswahl wird Ihnen der zugehörige Pflichttext im Feld "Pflichtangaben Rechnung" angezeigt.

Dieser kann - auf eigenen Verantwortung!! - bearbeitet werden und wird dementsprechend angedruckt.

Falls pflichttextrelevante Änderungen gemacht werden (z.B. die dementsprechenden Checkboxen angeklickt werden), werden die Pflichttexte neu in das entsprechende Feld geladen und bestehende Texte überschrieben.

Standardeinstellungen der Pflichtangaben

Pflichtangabe

Erscheint durch ...

"Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer gemäß § 13b UStG"

Checkbox: Leistung nach 13b UstG (und nicht Reverse Charge)

"Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge)"

Checkbox: Reverse Charge

"Steuerfreie Ausfuhrlieferung"

Kunde kommt aus Drittland und nicht Reverse Charge

"Innergemeinschaftliche Lieferung, steuerfrei gem. Art. 6 Abs. 1 UstG."

Wenn das Land der Filiale Deutschland ist,

beim Kunden eine gültige USt-IdNr. eingetragen ist,

kein Artikel der Rechnung eine Dienstleistung oder ein Digitalartikel ist

und weder Reverse Charge noch 13b angeklickt sind

"Steuerfreie innergemeinschaftliche Leistung nach § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG"

Wenn das Land der Filiale NICHT Deutschland ist,

beim Kunden eine gültige USt-IdNr. eingetragen ist,

kein Artikel der Rechnung eine Dienstleistung oder ein Digitalartikel ist

und weder Reverse Charge noch 13b -

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