13b und Reverse Charge
Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater oder das Finanzamt, wann eine der folgenden Einstellungen benötigt wird.
Die Einstellungsmöglichkeiten für 13b und Reverse Charge finden Sie:
1) Im Kunden im Reiter "Bank":

Wird das entsprechende Häkchen im Kunden angeklickt, wird die Einstellung automatisch für alle neu erstellten Belege des Kunden übernommen.
2) In allen Belegen im Reiter "Erweitert":

Gut zu Wissen: Sie können 13b/Reverse Charge beim Kunden hinterlegen und dies für die Fälle, in denen die Umsatzsteuer berechnet werden soll (z.B. bei der in Rechnungstellung von Materialen) im Beleg an den Kunden entfernen.
Lassen Sie durch das Finanzamt prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Geltendmachung von 13b/Reverse Charge erfüllen.
§ 13 b UStG findet hauptsächlich bei Dienstleistungen Anwendung, um diese vorsteuerfrei berechnen zu können.
Bei Materialien kann § 13 b UStG in der Regel nicht angewendet werden.
Positionen über § 13 b UStG und Positionen, bei denen die Umsatzsteuer berechnet werden soll, müssen in unterschiedlichen Belegen aufgeführt werden.
Im Folgenden finden Sie 2 Tabellen, die Ihnen pro Belegart auflisten, was angedruckt wird, wenn das entsprechende Häkchen gesetzt ist.
13b
Angedruckt wird:
Angebot
0% MwSt.: 0,00 €
Auftrag
0% MwSt.: 0,00 €
Abschlagsrechnung
0% USt.: 0,00 €
Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer gemäß § 13b UStG
Rechnung
0% MwSt.: 0,00 €
Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer gemäß § 13b UStG
Gutschrift
0% USt.: 0,00 €
Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer gemäß § 13b UStG
Reverse Charge
Angedruckt wird:
Angebot
zuzüglich USt 19% (§13b Abs.2 UstG): 0,00 €
Auftrag
zuzüglich USt 19% (§13b Abs.2 UstG): 0,00 €
Abschlagsrechnung
Es wird nur die Summe angedruckt. Nettobetrag, MwSt. und Bruttobetrag entfallen.
Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge)
Rechnung
Es wird nur der Nettobetrag angedrukt. MwSt. und Bruttobetrag entfallen.
Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge)
Gutschrift
Es wird nur der Nettobetrag angedrukt. MwSt. und Bruttobetrag entfallen.
Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge)
Wenn Sie 13b und Reverse Charge gleichzeitig auswählen, werden nur die Einstellungen von Reverse Charge ausgedruckt.
Pflichtangaben in Rechnungen bearbeiten
Pflichtangaben können ab der Version 26.4.x.x in Rechnungen bearbeitet werden:
Nach dem Speichern Ihrer Auswahl wird Ihnen der zugehörige Pflichttext im Feld "Pflichtangaben Rechnung" angezeigt.

Dieser kann - auf eigenen Verantwortung!! - bearbeitet werden und wird dementsprechend angedruckt.
Falls pflichttextrelevante Änderungen gemacht werden (z.B. die dementsprechenden Checkboxen angeklickt werden), werden die Pflichttexte neu in das entsprechende Feld geladen und bestehende Texte überschrieben.
Standardeinstellungen der Pflichtangaben
Pflichtangabe
Erscheint durch ...
"Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer gemäß § 13b UStG"
Checkbox: Leistung nach 13b UstG (und nicht Reverse Charge)
"Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge)"
Checkbox: Reverse Charge
"Steuerfreie Ausfuhrlieferung"
Kunde kommt aus Drittland und nicht Reverse Charge
"Innergemeinschaftliche Lieferung, steuerfrei gem. Art. 6 Abs. 1 UstG."
Wenn das Land der Filiale Deutschland ist,
beim Kunden eine gültige USt-IdNr. eingetragen ist,
kein Artikel der Rechnung eine Dienstleistung oder ein Digitalartikel ist
und weder Reverse Charge noch 13b angeklickt sind
"Steuerfreie innergemeinschaftliche Leistung nach § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG"
Wenn das Land der Filiale NICHT Deutschland ist,
beim Kunden eine gültige USt-IdNr. eingetragen ist,
kein Artikel der Rechnung eine Dienstleistung oder ein Digitalartikel ist
und weder Reverse Charge noch 13b -
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