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USt-IdNr.-Prüfung beim BZSt (eVatR)

Beim Speichern eines Kunden kann desk4 die im Reiter „Bank“ eingetragene USt-IdNr. automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über die Schnittstelle eVatR prüfen lassen.

Voraussetzungen

Die Prüfung wird nur durchgeführt, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die Prüfung ist unter Einstellungen -> Grundeinstellungen aktiviert.

  2. In der Filiale ist eine deutsche USt-IdNr. hinterlegt.

  3. Die USt-IdNr. des Kunden stammt aus einem anderen EU-Mitgliedstaat.

Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, speichert desk4 den Kunden ohne Prüfung.

Sie können die Prüfung in den Grundeinstellungen jederzeit aktivieren oder deaktivieren.

Deutsche USt-IdNrn. werden nicht geprüft.

Das Bestätigungsverfahren des BZSt richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Deutschland und bestätigt die Gültigkeit ausländischer USt-IdNrn. Eine Prüfung deutscher USt-IdNrn. bietet das BZSt über dieses Verfahren nicht an.

Ergebnis der Prüfung

Ist die USt-IdNr. gültig, wird der Kunde wie gewohnt gespeichert.

Ist die USt-IdNr. ungültig, erhalten Sie eine Warnung. Der Kunde wird trotzdem gespeichert.

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zum Bestätigungsverfahren finden Sie beim Bundeszentralamt für Steuern.